Vertretungskonzept der August-Gräser-Schule
(verabschiedet in den Gremien 2013-Es handelt sich hier lediglich um einen Auszug. Das vollständige Konzept kann im Sekretariat eingesehen werden.)
Vertretungsunterricht ist ein Teil des schulischen Alltags.
Um Vertretungsunterricht sinnvoll organisieren zu können, ist es notwendig, dass alle Beteiligten kooperationsbereit und flexibel agieren.
Vertretungsstunden fallen an z.B. durch Erkrankung, Klassenfahrten, Ausflüge, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Teilnahme an Projekten usw..
Ein Großteil der oben genannten schulischen Aktivitäten wird durch eine sorgfältig erstellte und in den schulischen Gremien besprochene Jahresterminplanung zu Beginn eines jeden Schuljahres aufeinander abgestimmt. Dadurch kann der Unterrichtsausfall reduziert werden, der in solchen Fällen in anderen Klassen durch die Abwesenheit von Lehrkräften entsteht.
Systemisch bedingter Unterrichtsausfall z.B. aufgrund von Pädagogischen Tagen, Schnuppertag oder sonstigen Schulveranstaltungen wird, in Absprache mit der Schulkonferenz, den Eltern und den Betreuungseinrichtungen, rechtzeitig in einem Informationsbrief bekannt gegeben.
Die AGS bietet in so einem Fall eine Notfallbetreuung für Kinder an, die nicht anderweitig betreut werden können.
Unterrichtsstunden, die eine Lehrkraft nicht halten kann, weil eine Klasse außer Haus ist, werden für den Vertretungsunterricht genutzt.
Durch weitere, im folgenden Text näher erläuterte Maßnahmen, soll sichergestellt werden, dass Unterricht, der im Stundenplan ausgewiesen ist, nicht ausfällt.
An der AGS wird der Vertretungsunterricht gemäß der "Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule nach § 15a des Hessischen Schulgesetzes" in der Regel, im Rahmen des dafür vorgesehenen Budgets, durch VSS-Kräfte abgedeckt. Dabei handelt es sich um externe Vertretungskräfte, die "...für den einzelnen Vertretungsfall für einen Zeitraum von bis zu fünf Wochen herangezogen werden können." (VO s.o.) Die Schulleitung stellt die Eignung der VSS-Kräfte fest und kümmert sich kontinuierlich um alle Dinge, die den VSS-Pool betreffen.
Bei der Auswahl der Vertretungskräfte werden ausgebildete Lehrkräfte bevorzugt, nachfolgend Personen mit einer abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung.
Generell muss ein(e) Bewerber/-in seine/ihre pädagogische und fachliche Eignung nachweisen. Im Sport-/Schwimmunterricht werden nur VSS-Kräfte eingesetzt, die die erforderliche Qualifiaktion, in Form eines Übungsleiterscheins oder dergleichen, besitzen.
Die Vertetungskräfte müssen im Unterricht ihre politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität wahren und für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.
An der AGS ist es weiterhin notwendig, dass die Vertretungskraft bereit sein muss, mit der Schulleitung, dem Kollegium und der Elternschaft zu kooperieren und Absprachen einzuhalten.
Da es sich bei den Vertretungskräften in den meisten Fällen um keine ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer handelt, können diese lediglich dazu verpflichtet werden die Kinder ordnungsgemäß zu betreuen.
Durch den Einsatz von Vertretungskräften ist also kein qualifizierter Unterricht gewährleistet.
(...)
In Zeiten, in denen hoher Vertretungsbedarf besteht, werden Doppelbesetzungen aufgelöst. Freiwillige Zusatzangebote, wie Arbeitsgemeinschaften, müssen im Bedarfsfall über einen bestimmten Zeitraum hinweg zugunsten von Vertretungsunterricht ausfallen.
Die Eltern werden in so einem Fall im Vorfeld darüber schriftlich informiert.
Wenn es keine Möglichkeit gibt, die Klasse personell zu vertreten, wird die betroffene Klasse aufgeteilt. Die Aufteillisten werden von den Klassenlehrer(n)/-innen zu Schuljahresbeginn angefertigt. Bei der Einteilung soll auf die gleichmäßige Verteilung der Kinder unter Berücksichtigung von pädagogischen Komponenten, wie z.B. Klassengröße der aufnehmenden Klasse(...) geachtet werden.
(...) Die ersten Klassen sollen nur im absoluten Ausnahmefall aufgeteilt werden.
(...) In jeder Klasse sollen Materialien zur Verfügung stehen, welche es den Kindern ermöglichen, eigenständig zu arbeiten.
Dabei kann es sich um Werkstätten, Wochenpläne, Lernkarteien, Arbeitshefte usw. handeln, die die Schülerinnen und Schüler individuell und selbstständig bearbeiten können.