Konzept zu der Gestaltung des Übergangs ...

Konzept zu der Gestaltung des Übergangs von dem Kindergarten in die August-Gräser-Schule (AGS) unter Einbezug der diagnostischen Möglichkeiten- ein kindgerechter Übergang
Konzept zu der Gestaltung des Übergangs [...]
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Wir arbeiten intensiv mit den Kindergärten und Horteinrichtungen in unserem Einzugsgebiet und mit dem Beratungs- und Förderzentrum Süd (BFZ Süd) zusammen.

Basierend auf dieser Zusammenarbeit konnte das folgende Konzept entwickelt werden.
 
Auf diese Weise wollen wir allen Kindern einen gelungenen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ermöglichen.
 
Auch für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler bietet dieses Konzept eine Art Leitfaden für den Übergang. 
 

 

Konzept zu der Gestaltung des Übergangs von dem Kindergarten  in die August-Gräser-Schule (AGS) unter Einbezug der diagnostischen Möglichkeiten- ein kindgerechter Übergang  

 


Wie in der Präambel unseres Förderkonzeptes formuliert, verstehen wir uns als Grundschule, in der alle Kinder unseres Einzugsgebietes willkommen sind. Da wir jedes Kind gemäß seines jeweiligen Lern- und Entwicklungsstandes fördern wollen, ist es notwendig, dass wir diesen bereits vor der Einschulung gemeinsam mit allen Personen feststellen, die bereits im vorschulischen Bereich das Kind in seiner Entwicklung begleitet und unterstützt haben.  

Auch später, wenn das Kind bereits Schülerin oder Schüler der August-Gräser-Schule ist, werden die Eltern die Möglichkeit erhalten, einmal im Halbjahr Lernstandsgespräche mit der Klassenlehrkraft zu führen.  Sollten darüber hinaus Gespräche notwendig sein, können diese im Bedarfsfall über das Mitteilungsheft des Kindes vereinbart werden.  
Etwa 1,5 Jahre vor der Einschulung finden der 4-Ecken-Elternabend und das Gespräch zur Schüleraufnahme statt.

Auf dem 4-Ecken-Elternabend erhalten die Eltern Informationen zur Schulreife eines Kindes. Weiterhin werden sie anhand praktischer Beispiele beraten, wie sie ihre Kinder selbst in der Zeit bis zur Einschulung in der Weiterentwicklung der vier Komponenten (emotionale, soziale, psychomotorische und kognitive), die die Schulreife eines Kindes ausmachen, fördern können.

In der Schüleraufnahme selbst wird der Sprachstand eines Kindes ermittelt. Die Schulleitung stellt einen ersten Kontakt zu dem Kind und den Eltern her. Es findet ein Gespräch statt, in dem die Eltern sowohl über einen notwendigen Besuch des Vorlaufkurses informiert werden, als auch darüber, dass eventuell eine Förderung in einem anderen Bereich, wie z.B. der Sprache und/oder der Feinmotorik sinnvoll ist. Die Eltern haben an dieser Stelle die Gelegenheit, der Schulleitung wichtige Informationen über das Kind zukommen zu lassen. Damit die Förderung der Grundschule da ansetzen kann, wo die Eltern, der Kindergarten und andere Institutionen begonnen haben, werden die Eltern gebeten, eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Diese ermöglicht es den Lehrkräften der AGS z.B. sich mit den abgebenden Erziehern/innen der Kindergärten oder der Betreuungseinrichtungen  in der Grundschulzeit auszutauschen, um darauf aufbauend dem jeweiligen Kind gemeinsam die bestmögliche Förderung zukommen lassen zu können.

Kinder, bei denen eine besondere Förderung bzw. Unterstützung in der Grundschule notwendig oder eventuell notwendig sein wird, werden zu einem weiteren Termin zwischen April und Ende Mai des Jahres eingeladen. Dann wird sich eine Lehrkraft des Beratungs- und Förderzentrums Süd, die besonders hinsichtlich der Diagnostik ausgebildet und die Teil des Kollegiums der AGS ist, mit dem Kind und den Eltern beschäftigen, um weitere Informationen zu erhalten. Eventuell kann sie Empfehlungen aussprechen, die dem Kind einen gelungenen Start in die Schule ermöglichen sollen. Zu diesem Termin werden die Eltern gebeten, eventuell vorhandene Berichte des SPZ, des Kinderarztes oder der Frühförderstelle mitzubringen. Sollte es notwendig sein, wird ein Folgetermin Ende Oktober/Anfang November des Jahres vereinbart. Da wird, unter Berücksichtigung der Informationen aus dem Kindergarten, gemeinsam mit den Eltern der Entwicklungsverlauf des Kindes seit dem Frühjahr ermittelt und dokumentiert.   
Sollte ein vermuteter Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bei dem Kind vorliegen, werden die Eltern über ihre Optionen hinsichtlich der Beschulungsmöglichkeiten ihres Kindes informiert:

Inklusive Beschulung in der AGS oder Einschulung in einer Förderschule.

Damit die Eltern vor ihrer Entscheidung beide Möglichkeiten kennen lernen können, fordert die Schulleitung der AGS diese auf, sich beide Schulen anzusehen. Dazu haben die Eltern bis Ende November Zeit. Da zu diesem Zeitpunkt der Antrag auf Überprüfung einer sonderpädagogischen Förderung gestellt werden muss, müssen die Eltern bis dahin der AGS ihren vorläufigen Wunsch mitteilen- (inklusive Beschulung (IB) in der August-Gräser-Schule oder Direkteinschulung in eine Förderschule). Die Schulleiter beider Schulen stehen bei der Entscheidung den Eltern beratend zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung wird im Förderausschuss getroffen werden. Zu diesem werden die Eltern nach der Erstellung und Zusendung der Stellungnahmen von der Grundschule schriftlich eingeladen.  
Die Stellungnahmen (Gutachten der Förderlehrer/innen)  werden nicht nur durch die Lehrkräfte des BFZ Süd erstellt, sondern auch von Lehrkräften verschiedener, für die jeweiligen Förderschwerpunkte zuständigen, Förderschulen. So werden Eltern von Kindern mit vermutetem Förderanspruch im Bereich „Körperlich-Motorische-Entwicklungsbeeinträchtigung“, kurz KME, einen Termin von der Viktor-Frankl-Schule erhalten; im Bereich „GeistigeEntwicklungsbeeinträchtigung“ (GE) von der Panoramaschule usw.

(Das bedeutet nicht, dass die Kinder dort eingeschult werden!)

Die Entscheidung fällt erst in den Förderausschüssen, die in der Regel   zwischen April und Juni des Jahres der Einschulung durchgeführt werden. An dem Förderausschuss nehmen mit Stimmberechtigung die Eltern des Kindes, die Schulleiterin, eine Lehrkraft der Schule, wenn notwendig ein Vertreter des Schulträgers und eine Lehrkraft des BFZ Süd teil. Diese hat auch den Vorsitz.

Die an dem Förderausschuss teilnehmende Lehrkraft muss nicht die zukünftige Klassenlehrerin des Kindes sein. Beratend kann die Bezugserzieherin des Kindes aus dem Kindergarten, die Lehrkraft, die das Gutachten erstellt hat und z.B. eine Person der Frühförderstelle mit dabei sein. Sollten Förderausschüsse nicht einstimmig ausgehen, trifft das Schulamt nach Rücksprache  mit den Eltern die Entscheidung über den Förderschwerpunkt und den Ort der Beschulung.   
Da die August-Gräser-Schule ihre Vorlaufkurse (siehe Konzept zur Sprachförderung) in den Kindergärten durchführt, wird möglichst jede Kita des Einzugsgebietes, von einer Lehrkraft jede Woche besucht. Diese fördert nicht nur die Kinder des Vorlaufkurses, sondern sie bezieht alle Vorschulkinder mit ein.

Zu diesem Konzept, gehört es ebenfalls, dass alle Vorschulkinder unserer Kitas mindestens zweimal in der AGS hospitiert haben. Im Rahmen dieser Hospitationen wird auch der Schnuppertag/Schulvormittag durchgeführt. Alle Kinder, die keinen Kindergarten in unserem Einzugsgebiet besuchen, können an dem Vorlaufkurs in der Schule selbst teilnehmen. Für die Vorschulkinder anderer Kindergärten oder für die Kinder, die gar keinen Kindergarten besuchen, wird ein Schnuppertag/Schulvormittag im April/ Mai durchgeführt.
Dadurch kennen unsere zukünftigen Erstklässler zu dem Zeitpunkt ihrer Einschulung die AGS bereits sehr gut und sie sind weniger aufgeregt.   
Nach den Förderausschüssen im Frühjahr und nach der Rückmeldung durch das Schulamt hinsichtlich der Gestattungen, weiß die Schulleitung, welche Kinder bei uns eingeschult werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sie sich mit allen Kindergärten über die zukünftigen Erstklässler ausgetauscht.  
Etwa im Mai/Juni teilt die Schulleitung die Kinder in die Klassen ein.  Kriterien sind u.a. der Geschlechteranteil und die Hortzugehörigkeit. Sie achten darauf, dass, wenn möglich, kein Kind in eine Klasse kommt, in der es niemanden kennt. Einen Wunsch hinsichtlich einer Freundin oder eines Freundes versucht sie ebenfalls zu berücksichtigen. Sehr wichtig sind für die Klassenteilung die Informationen aus den Kindergärten (auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Teilhabe(Integrations-)assistenz) und von den Vorlaufkursleitern/innen. Daher nehmen letztere an der Einteilung beratend mit teil.  
Nach der Klasseneinteilung werden, wenn möglich, die zukünftigen Klassenlehrerinnen/lehrer in den Kindergärten hospitieren, die die Kinder besuchen , die dann später inklusiv bei uns beschult werden. Dies dient zum einen dem vorzeitigen Aufbau einer Beziehung, zum anderen können die Erzieher/innen und Klassenlehrer/innen sich vorab z.B. darüber austauschen, welche Fördermöglichkeiten es für das jeweilige Kind gibt. Auch Hospitationen von Erziehern und  Erzieherinnen im Unterricht der AGS sind nach Absprache möglich.  
Im Juni/Juli gibt es einen ersten Informationsabend für alle Eltern, deren Kinder in dem Jahr eingeschult werden. An diesem stellen Mitglieder der Schulgemeinde die Arbeitsweise der AGS erstmalig vor und die Eltern erhalten die Materialliste, sowie eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen zu der AGS. In den Sommerferien bekommen die Eltern einen Brief mit der Klassenzugehörigkeit und  weiteren wichtigen Informationen zu der Einschulung. Zusätzliche Informationen erhalten die Eltern an zwei Elternabenden, die relativ bald nach der Einschulung stattfinden.  In den ersten zwei Monaten nach der Einschulung müssen sich die Lehrer/innen und Kinder erst einmal kennen lernen.  
Parallel zu dieser Findungsphase führt unsere Sprachheillehrerin ein Sprachscreening mit allen Kindern der ersten Klassen durch. Sollte sie dort Auffälligkeiten feststellen, wird sie sich mit den Eltern in Verbindung setzen.

Eine deutliche Aussprache ist besonders wichtig für den erfolgreichen Schreib- und Leselernprozess. Unterstützt wird sie dabei zweimal die Woche von einer Logopädin.  Diese kann logopädische Übungen während des Schulvormittags mit den Kindern durchführen, für die eine Verordnung des Kinderarztes vorliegt.  
Etwa zwei Monate, nach der Einschulung, findet eine kollegiale Fallberatung hinsichtlich der Kinder  in der AGS statt, bei denen besondere Dinge zu beachten sind. An dieser nehmen alle Lehrkräfte, die Sekretärin, die Teilhabeassistenten, die Leitung der Erweiterten-Schulischen-Betreuung und der Schulhausverwalter teil.   
Im Oktober findet ein „Runder Tisch“ mit den Kolleginnen der ersten Klassen statt, zu dem Erzieher/innen sowohl aus den Betreuungseinrichtungen, als auch aus den Kindergärten eingeladen werden. Dieser dient dem Austausch darüber, wie die Kinder bei uns angekommen sind. Weiterhin werden  nützliche Informationen zu der Weiterarbeit, über die Hausaufgaben usw. gegeben.  
Für die Kinder in inklusiver Beschulung wird ein erster Förderplan nach den Herbstferien geschrieben, da wir die Schülerinnen und Schüler erst einmal ankommen lassen wollen. Die Lehrkräfte und die Kinder müssen sich zunächst kennen lernen. Die Förderpläne werden gemeinsam mit den Förderlehrern erstellt, in der Klassenkonferenz diskutiert und beschlossen, sowie mit den Eltern zeitnah besprochen.  
Durch diese Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass gemeinsam mit allen Beteiligten ein gelungener Start der Kinder in die Grundschule gewährleistet ist.