Grundsätze zu den Hausaufgaben

Die Grundsätze zu den Hausaufgabaen basieren auf der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses §35 von 2011 (zuletzt geändert 2014).

Der Schwerpunkt des Lernens liegt in der Schule. Hausaufgaben sind dann sinnvoll, wenn diese das bereits Erlernte ergänzen. Sie dienen der Vertiefung, der Vorbereitung und der Reflexion von Lerninhalten.

Die Hausaufgaben sollen so gestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese zu Hause selbstständig bewältigen können. Dies gibt den Kindern Selbstvertrauen und motiviert sie.

 

In der August-Gräser-Schule werden häufig Hausaufgaben gestellt, die das eigenverantwortliche Lernen und das kontinuierliche Arbeiten unterstützen, wie z.B. Hausaufgabenzeitungen, Lesetagebücher, Rechenmeisterhefte usw.

Im Rahmen des individuellen Lernens bedeutet das zudem in der August-Gräser-Schule, dass die Kinder ihrem jeweiligen Leistungs- und Wissensstand entsprechende, also des Öfteren auch unterschiedliche Hausaufgaben erhalten.

Weiterhin beinhaltet dieser Ansatz auch, dass einzelne oder alle Schülerinnen und Schüler manchmal keine Hausaufgaben haben.

Besonders an diesen Tagen sollten die Kinder aber zusätzliche Übungen zum Beispiel in den Bereichen "Leseförderung" und "Kopfrechnen" durchführen.

Der Umfang der Hausaufgaben orientert sich am Inhalt, nicht an zeitlichen Vorgaben.

Als Orientierungshilfe für Eltern sollten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 etwa 30 Minuten konzentriert arbeiten, Kinder der Jahrgangsstufen 3 und 4 etwa 45 bis 60 Minuten.

Die Eltern sollen die Hausaufgaben der Kinder auf Vollständigkeit kontrollieren, aber keine Fehler verbessern. Diese "Fehler" nutzen die Lehrkräfte in der August-Gräser-Schule um festzustellen, wie der Kenntnisstand der jeweiligen Schülerin bzw. des jeweiligen Schülers ist.

Wenn Eltern oder Erzieherinnen bzw. Erzieher bemerken, dass ein Kind Probleme bei der Bewältigung der Hausaufgaben hat, sollten die Aufgaben an dieser Stelle beendet und die entsprechende Lehrkraft über das Mitteilungsheft bzw. die Postmappe benachrichtigt werden.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer wird dem Kind dann entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten anbieten können.

Die Hausaufgaben werden, gemäß den rechtlichen Vorgaben, mindestens stichprobenweise kontrolliert.

Auch kurze schriftliche Abfragen von Hausaufgaben der vorhergehenden Woche sind möglich.

Die Umsetzung der Hausaufgaben wird in der mündlichen Note des jeweiligen Faches berücksichtigt.

Die Kinder haben ein Recht auf individuell nutzbare Freizeit. Daher bekommen die Schülerinnen und Schüler in den Ferien keine Pflichthausaufgaben auf.

Am Wochenende können Hausaufgaben aufgegeben werden.

Auch an Tagen, an denen "hitzefrei" ist, erhalten die Kinder keine Hausaufgaben.

Die Eltern aller Kinder und die Betreuungseinrichtungen werden jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres über die Grundsätze zu den Hausaufgaben durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer informiert.